Kosten
Die Kosten eines Rechtsanwaltes berechnen sich nach dem
Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) in der jeweils geltenden Fassung.
Durch die vorgegebene Kostenstruktur ist es möglich,
eventuelle Kosten schon im Vorhinein konkret benennen zu können.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Personen mit geringem Einkommen können einen Anspruch auf
Beratungs- und Prozesskostenhilfe haben.
Die Beratungshilfe ermöglicht die Rechtsberatung durch
einen Rechtsanwalt im außergerichtlichen Verfahren.
Die Prozesskostenhilfe ermöglicht die anwaltliche
Vertretung im gerichtlichen Verfahren.
Die unten befindlichen PDF-Formulare können nach download
ausgefüllt und ausgedruckt werden.
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[ Antrag auf Beratungshilfe als PDF zum Download ]